Stand: Juni 2026 · Gilt ab Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Dominik Keller · basement solutions
Gasthaushelmer 2B · 26607 Aurich
E-Mail: hello@boltback.de
(nachfolgend „BoltBack")
und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde") über die entgeltliche Nutzung der SaaS-Plattform BoltBack.
BoltBack richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Vertragsschlüsse mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht eingegangen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn BoltBack diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
BoltBack stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Plattform zur Verfügung, die es Arbeitgebern ermöglicht, die Heimladekosten von Mitarbeitern mit Elektro-Dienstfahrzeugen strukturiert zu erfassen, zu dokumentieren und zur Lohnabrechnung aufzubereiten.
Der Leistungsumfang umfasst je nach gebudetem Tarif:
BoltBack ist ein Werkzeug zur administrativen Unterstützung. BoltBack erbringt keine Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung. Die steuerliche Einordnung obliegt ausschließlich dem Kunden und dessen Steuerberater (siehe auch § 9).
Der Vertrag kommt zustande, wenn BoltBack dem Kunden nach dessen Anfrage Zugangsdaten für einen Tenant-Account bereitstellt und der Kunde diese nutzt. Mit der ersten Anmeldung erkennt der Kunde diese AGB an.
Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Recht zum Widerspruch und seine Folgen wird BoltBack in der Ankündigungs-E-Mail gesondert hinweisen.
Die Nutzung von BoltBack ist gegen ein monatliches Entgelt möglich:
| Plan | EV-Fahrer | Preis/Monat |
|---|---|---|
| Starter | bis 10 | 49,00 € |
| Business | bis 50 | 99,00 € |
| Professional | bis 200 | 199,00 € |
| Enterprise | unbegrenzt | 499,00 € |
Alle Preise verstehen sich als Endpreise. BoltBack ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
BoltBack behält sich das Recht vor, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen zum nächsten Abrechnungszeitraum anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.
Die Nutzungsgebühr ist monatlich im Voraus fällig und wird per Rechnung in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt auf Basis des gebuchten Plans. Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail durch basement solutions (Dominik Keller). Die Zahlung ist per Banküberweisung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum im Voraus zu leisten. Bankverbindung und Rechnungsdetails werden mit der jeweiligen Rechnung mitgeteilt.
Bei Zahlungsverzug ist BoltBack berechtigt, den Zugang zur Plattform nach schriftlicher Mahnung und Fristsetzung von 7 Tagen vorübergehend zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt während der Sperrung bestehen.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform (E-Mail genügt) gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für BoltBack insbesondere vor, wenn der Kunde gegen § 7 (Nutzungspflichten) verstößt oder mit mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug gerät.
Nach Vertragsende stellt BoltBack dem Kunden auf Anfrage die gespeicherten Daten für 30 Tage in einem maschinenlesbaren Format (CSV/JSON) zur Verfügung. Danach werden alle Kundendaten unwiderruflich gelöscht.
Der Kunde ist verpflichtet:
BoltBack strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel an, gemessen auf Monatsbasis, ausgenommen geplante Wartungsfenster. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nicht, soweit Ausfälle auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs von BoltBack liegen (höhere Gewalt, Ausfall des Hosting-Anbieters etc.).
BoltBack führt tägliche automatisierte Datenbanksicherungen durch, einschließlich der mandantenspezifischen Verschlüsselungsschlüssel. Hochgeladene Dokumente und Belege werden mit AES-256-GCM verschlüsselt gespeichert; der Schlüssel wird vollständig durch BoltBack verwaltet und gesichert. Im äußerst unwahrscheinlichen Fall eines vollständigen, nicht wiederherstellbaren Infrastrukturausfalls können verschlüsselte Dokumente ohne den zugehörigen Schlüssel nicht entschlüsselt werden. BoltBack haftet in einem solchen Fall nicht für den Verlust des Zugriffs auf diese Dokumente, sofern der Verlust nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von BoltBack beruht.
BoltBack ist ein administratives Software-Werkzeug. Die Plattform unterstützt die Dokumentation und Abrechnung von Heimladekosten, ersetzt jedoch keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Insbesondere hinsichtlich der steuerfreien Arbeitgebererstattung nach § 3 Nr. 50 EStG (steuerfreier Auslagenersatz), der maßgeblichen BMF-Schreiben sowie sonstiger lohnsteuerlicher Vorschriften übernimmt BoltBack keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Verbindlichkeit der in der Plattform enthaltenen Hinweise. Der Kunde ist verpflichtet, die steuerrechtliche Zulässigkeit seiner Abrechnungspraxis mit einem qualifizierten Steuerberater abzustimmen.
BoltBack haftet unbegrenzt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BoltBack nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist in diesem Fall je Schadenereignis auf den Betrag der vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlten Nutzungsentgelte begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, insbesondere für steuerliche Nachteile, die aus einer fehlerhaften Einordnung von Erstattungen resultieren, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
BoltBack verarbeitet personenbezogene Daten von Mitarbeitern der Kunden ausschließlich im Rahmen der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung sowie aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der als Anlage 1 Bestandteil dieser AGB ist. Mit Vertragsschluss kommt gleichzeitig der AVV zustande.
BoltBack räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Plattform ein. Alle sonstigen Rechte verbleiben bei BoltBack. Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, zurückentwickeln oder modifizieren.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Aurich, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
gemäß Art. 28 DSGVO · Bestandteil der AGB
BoltBack (Auftragsverarbeiter) verarbeitet personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Kunden (Verantwortlicher) im Rahmen der Bereitstellung der BoltBack-Plattform für die Dauer des Hauptvertrages.
Verarbeitet werden: Name, E-Mail-Adresse, Personalnummer, Abteilung, Fahrzeugdaten (Marke/Modell, Kennzeichen), Strompreis, Stromanbieter, Name und E-Mail des Vorgesetzten, Abrechnungsmonat, Ladeenergie (kWh), Erstattungsbetrag (€), Freigabestatus und -zeitpunkt.
Zweck: Dokumentation und Abwicklung der Heimladestrom-Erstattung gemäß Weisung des Kunden.
Mitarbeiter des Kunden mit Elektro-Dienstfahrzeugen sowie deren Vorgesetzte.
BoltBack setzt als Unterauftragsverarbeiter die IONOS SE (Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur) für Hosting-Leistungen ein. Der Kunde stimmt diesem Unterauftragsverarbeiter mit Vertragsschluss zu. Weitere Unterauftragsverarbeiter werden dem Kunden vor Beauftragung mitgeteilt; der Kunde hat ein Widerspruchsrecht.