Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 46 EStG und Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG – steuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten
Aktenzeichen: IV C 5 – S 2334/00087/014/013
Pauschale 2026
34 ct/kWh
Steuerfreier Auslagenersatz
Gültig ab
1. Jan. 2026
Bis 31. Dezember 2030
Rechtsgrundlage
§ 3 Nr. 50
EStG – steuerfreier Auslagenersatz
Was regelt das BMF-Schreiben?
Mit dem Schreiben vom 11. November 2025 hat das Bundesfinanzministerium die steuerlichen Regeln für die Erstattung von Heimladestrom bei Elektro-Dienstfahrzeugen neu gefasst. Es ersetzt die bisherigen Monatspauschalen (15–70 €) aus dem Vorgänger-Schreiben vom 29. September 2020.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt ausschließlich das neue System: Der Arbeitgeber kann Heimladekosten steuerfrei erstatten – entweder auf Basis der Strompreispauschale von 34 Cent je nachgewiesener kWhoder durch Einzelnachweis der tatsächlichen Stromkosten. Beide Wege setzen einen kWh-genauen Nachweis voraus (z. B. per Wallbox-CSV-Export oder separatem Stromzähler).
BoltBack unterstützt beide Varianten: kWh-Erfassung per CSV-Import oder Zählerstandseingabe, automatische Berechnung nach Pauschale oder individuellem Tarif sowie vollständige Dokumentation für das Finanzamt.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen (bundesfinanzministerium.de)
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Diese Seite dient der Information. Die Einbettung des Dokuments erfolgt direkt von bundesfinanzministerium.de. Ob die Voraussetzungen für eine steuerfreie Erstattung im Einzelfall erfüllt sind, beurteilt der zuständige Steuerberater des Arbeitgebers.