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Heimladestrom-Rechner 2026: Erstattung für E-Dienstwagen berechnen
Wie viel steuerfreie Erstattung steht Mitarbeitern zu, die ihren E-Dienstwagen zuhause laden? Berechnen Sie Erstattungsbeträge nach der BMF-Strompreispauschale (34 ct/kWh für 2026) oder dem individuellen Stromtarif — und sehen Sie, was die manuelle Abwicklung Ihr Unternehmen im Vergleich kostet.
Richtwert: 150–250 kWh bei ~1.000–1.500 km Heimladeanteil im Monat.
Steuerfreie Erstattung je Mitarbeiter
61,20 € /Monat
180 kWh × 34 ct (BMF-Strompreispauschale 2026)
Gesamt für 5 Fahrzeuge
306 € /Monat
3.672 € /Jahr
Prozesskosten-Vergleich (manuell vs. BoltBack)
Ohne Bewertung des Compliance-Risikos: Ohne kWh-Nachweis entfällt die Steuerfreiheit — Nachversteuerung und Sozialabgaben kommen im Prüfungsfall obendrauf.
So funktioniert die Berechnung
Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 11.11.2025: Seit dem 01.01.2026 kann der Arbeitgeber Heimladestrom für E-Dienstfahrzeuge nur noch auf Basis nachgewiesener Kilowattstunden steuerfrei erstatten. Die Formel ist einfach — nachgewiesene kWh multipliziert mit dem Strompreis. Als Strompreis gilt wahlweise die Strompreispauschale (2026: 34 ct/kWh, abgerundet vom amtlichen Durchschnittspreis von 34,36 ct/kWh) oder der individuelle Haushaltsstrompreis des Mitarbeiters.
Der kWh-Nachweis kommt in der Praxis aus dem CSV-Export der Wallbox (etwa go-eCharger, Easee oder KEBA) oder von einem separaten Stromzähler. Alle Anleitungen finden Sie im Ratgeber.
Der Prozesskosten-Vergleich rechnet konservativ mit rund 15 Minuten Bearbeitungszeit pro Abrechnung und Monat — verteilt auf Mitarbeiter (Nachweis einreichen), Vorgesetzte (prüfen und freigeben) und Lohnbuchhaltung (berechnen, buchen, ablegen) — bei 55 € Vollkosten je Stunde. In der Praxis liegen die Kosten oft höher, sobald Rückfragen, Korrekturen oder fehlende Belege dazukommen.
Häufige Fragen zur Erstattung
Wie berechnet sich die Heimladestrom-Erstattung 2026?
Nachgewiesene kWh × Strompreis. Als Strompreis gilt entweder die BMF-Strompreispauschale (2026: 34 ct/kWh) oder der nachgewiesene individuelle Haushaltsstrompreis des Mitarbeiters. Beispiel: 180 kWh × 34 ct = 61,20 € steuerfreie Erstattung im Monat.
Woher kommt der Wert 34 ct/kWh?
Das Statistische Bundesamt hat für das erste Halbjahr 2025 einen durchschnittlichen Gesamtstrompreis von 34,36 ct/kWh veröffentlicht. Für die Strompreispauschale wird dieser Wert auf volle Cent abgerundet — für 2026 gelten daher 34 ct/kWh. Der Wert wird jährlich neu festgesetzt.
Gibt es eine Obergrenze für die steuerfreie Erstattung?
Nein, das BMF-Schreiben vom 11.11.2025 nennt keine kWh- oder Euro-Obergrenze. Erstattet wird die tatsächlich nachgewiesene Lademenge des Dienstfahrzeugs — Voraussetzung ist die kWh-genaue Dokumentation je Ladevorgang.
Pauschale oder individueller Strompreis — was ist besser?
Liegt der Haushaltsstrompreis über 34 ct/kWh, ist der individuelle Nachweis für den Mitarbeiter günstiger; bei günstigem Strom (z. B. PV oder dynamischer Tarif) die Pauschale. Der Arbeitgeber kann je Mitarbeiter die passende Variante wählen — BoltBack unterstützt beide.
Was passiert ohne kWh-Nachweis?
Seit dem 01.01.2026 sind die alten Monatspauschalen abgeschafft. Ohne kWh-genauen Nachweis ist keine steuerfreie Erstattung möglich — Zahlungen wären lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
BoltBack
Vom Rechner zur fertigen Lohnbuchung
BoltBack automatisiert genau diese Rechnung jeden Monat: Wallbox-CSV hochladen, Freigabe per E-Mail, Export als CSV oder DATEV LODAS — inklusive PDF-Nachweis für die Betriebsprüfung.
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